Wahlrecht: Bundesgericht fordert Kanton zum Handeln auf.

Das Bundesgericht erklärt das heutige Wahlrecht im Kanton Graubünden für verfas-sungswidrig. Die SP Graubünden fühlt sich bestätigt und sieht den Ball nun bei der Bündner Regierung: Es braucht eine saubere Auslegeordnung für ein verfassungskon-formes, austariertes und zukunftsfähiges Wahlrecht.

Das Urteil des Bundesgerichts ist ein Meilenstein in der Bündner Politikgeschichte. Nach Jahr-zehnten der Auseinandersetzungen wird aufgrund einer Wahlrechtsbeschwerde erstmals bun-desgerichtlich festgehalten: Das Wahlsystem in Graubünden in seiner heutigen Form ist verfas-sungswidrig. Und das trotz grosszügiger Auslegung. Die Hälfte der Bündnerinnen und Bünd-ner sind in der Wahlrechtsgleichheit verletzt. Das Bundesgericht fordert den Kanton daher auf, eine verfassungskonforme Wahlordnung zu schaffen.

Für die SP Graubünden ist klar: Die Bündner Regierung ist jetzt gefordert, eine saubere Ausle-geordnung zu machen. Das Urteil muss Anstoss sein, um das Wahlrecht in Graubünden mit einem ganzheitlichen Blick zu reformieren. Ziel ist eine Wahlordnung, die der Bundesverfas-sung standhält, die austariert und die zukunftsfähig ist. Und bei der jede Stimme möglichst gleich viel zählt. Nur so kann Graubünden die Wahlrechts-Querelen der letzten Jahrzehnte überwinden.

Medienmitteilung (pdf)
Urteil des Bundesgerichtes

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