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Medienmitteilung 22. April 05: Partnerschaftsgesetz

SP steht zum Partnerschaftsgesetz


Der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Graubündens hat an seiner ersten Sitzung in neuer Besetzung die Abstimmungsparole zum Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare gefasst. Über den Inhalt und die Absicht der Vorlagen orientierten Markus Schaffhauser und Adrian Camartin vom Regionalverein Graubünden "Ja zum Partnerschaftsgesetz".

Das Partnerschaftsgesetz fand vor einem Jahr die Zustimmung der Eidgenössischen Räte, gelangt aber am 5. Juni wegen des eingereichten Referendums zur Volksabstimmung. Die Referenten zeigten auf, dass mit dem neuen Gesetz die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften rechtlich abgesichert werden. So ist es stossend, dass heute auch bei langjährigen Partnerschaften keine Ansprüche auf Erb-, Besuchs- oder Auskunftsrecht bestehen. Ebenso fehlen Sicherheiten im Miet-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Das Gesetz soll diese Lücke schliessen, ohne jedoch die gleichgeschlechtliche Partnerschaft der Ehe gleichzusetzen. So gibt es etwa kein Adoptionsrecht, keinen gemeinsamen Namen und kein gemeinsames Bürgerrecht. Als Güterstand gilt die Gütertrennung.

Das Gesetz sieht nicht nur neue Rechte, sondern auch Pflichten vor. Eingetragene gleichgeschlechtliche Partner unterstehen der gemeinsamen Besteuerung, unterliegen einer gegenseitigen Fürsorgepflicht und erhalten im AHV-Alter keine Doppelrente, sondern die reduzierte Paar-Altersrente.

Die klaren Darstellungen der Referenten verursachten keine lange Diskussion. Die Abstimmung erbrachte eine einstimmige Unterstützung des Partnerschaftsgesetzes.

Zur Eidgenössischen Abstimmungsvorlage bezüglich Beitritt zu den Schengen/Dublin-Abkommen hat die SP Graubünden bereits an ihrem Parteitag in Feldkirch die klare Zustimmung beschlossen.

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Abstimmungsparolen der SP Graubünden zu den Eidgenössischen Abstimmungen vom 5. Juni 2005:

JA zum bilateralen Abkommen Schengen/Dublin mit der EU
JA zum Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare




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