SP Graubünden
Medienmitteilung 29. Oktober 2002



Totalrevision der Kantonsverfassung
SP schlägt verfeinertes Abstimmungsverfahren vor

Der Bündner Grosse Rat hat in der Oktobersession mit grosser Mehrheit beschlossen, keine vorgezogene Variantenabstimmung zum zukünftigen Wahlverfahren für das Kantonsparlament durchzuführen. Die SP Graubünden akzeptiert diesen Entscheid. Gestützt auf eine Stellungsnahme des renommierten Genfer Staatsrechtlers Prof. Andreas Auer schlägt sie dem Grossen Rat jedoch vor, ein verfeinertes Abstimmungsverfahren zu wählen, damit alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre unverfälschte Meinung zum Ausdruck bringen können


Prof. Auer kommt in seiner Stellungsnahme zum Schluss, dass das künftige Wahlverfahren für den Grossen Rat ein zentrales Thema der Verfassung ist. Dies komme auch dadurch zum Ausdruck, dass es in Graubünden seit Jahrzehnten intensiv diskutiert werde. Prof. Auer erachtet es als notwendig, die Abstimmungsfragen zu präzisieren. Die jetzt vom Grossen Rat gewählte Variante gewährleiste die von der Bundesverfassung garantierte freie, unverfälschte Meinungsäusserung nicht. Derjenige Stimmbürger zum Beispiel, der der Totalrevision nur zustimmen will, wenn sie das bisherige Mehrheitswahlverfahren für den Grossen Rat beibehält, kann seine Meinung nicht zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringen. Er müsste nämlich entweder die Hauptfrage bejahen und dann aber in Kauf nehmen, dass das Verfahren nach Bündner Modell von einer Mehrheit unterstützt und allenfalls in Kraft treten wird, was seinem Willen zuwider läuft, oder aber er müsste gewissermassen präventiv die Hauptfrage negativ beantworten, was bei allfälliger Annahme des Majorzverfahrens seinem Willen ebenfalls nicht entspricht. Das selbe Dilemma gilt spiegelbildlich für denjenigen, der nur für eine das Bündner Modell beinhaltende Totalrevision ein Ja einlegen will.

Gestützt auch auf die Kantonsverfassung, die in Art. 54, Abs. 5 festhält, dass bei Variantenabstimmungen das Abstimmungsverfahren wie bei Initiative und Gegenvorschlag durchgeführt werden soll, schlägt Prof. Auer vor, dass zwei Abstimmungsfragen gestellt werden, nämlich:

Variante 1: Wollen Sie die totalrevidierte Verfassung mit dem bisherigen Mehrheitswahlverfahren für den Grossen Rat annehmen
oder
Variante 2: Wollen Sie die totalrevidierte Verfassung mit dem neuen Proporzverfahren nach Bündner Modell für den Grossen Rat annehmen?

Zusatzfrage bei doppeltem Ja (gewünschtes ankreuzen):
Falls sowohl die Variante 1 als auch die Variante 2 angenommen werden, soll das Mehrheitsverfahren oder das Bündner Modell in Kraft treten?



Die SP Graubünden hofft, dass sowohl die vorberatende Kommission als auch die Regierung und der Grosse Rat die Argumentation von Prof. Auer anerkennen und seine Ansicht teilen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ­ seien sie nun BefürworterInnen des bisherigen Wahlverfahrens oder des Bündner Modells, seien sie nun Anhänger einer neuen Verfassung oder kompromisslose Gegner der Gesamtrevision ­ mit dem skizzierten Vorgehen ihren Willen zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringen können.



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Für weiter Fragen: (Adresse nicht zur Publikation bestimmt)
Andrea Bianchi, Tel. 079 671 39 78
Bei der selben Nummer kann auch die Stellungsnahme von Prof. Auer bestellt werden (bitte Fax-Nummer angeben).